ALLGEMEINE LIEFERBEDINGUNGEN DER SOGA SPA
Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „Allgemeine Geschäftsbedingungen“) gelten für alle Kaufverträge, die zwischen SOGA S.p.A. (USt-IdNr. 00001640242) mit Sitz in der Via della Tecnica 15, Montecchio Maggiore (VI) 36075 (im Folgenden „Verkäuferin“) und jeder juristischen Person, die die Produkte im Rahmen ihrer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder freiberuflichen Tätigkeit erwirbt (im Folgenden „Käufer“), in Bezug auf die von der Verkäuferin vertriebenen Produkte (im Folgenden die „Produkte“).
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen heben alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen mit dem Käufer auf und ersetzen diese; von den hierin enthaltenen Bedingungen abweichende Bestimmungen sind nur nach schriftlicher Zustimmung der Verkäuferin wirksam.
1. PRODUKTE
1.1 Die Produkte, die Gegenstand der durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelten Kaufverträge sind, sind diejenigen, die von der Verkäuferin mit den in ihren Katalogen enthaltenen oder von ihr mitgeteilten Spezifikationen vertrieben werden. Die Zusendung von Katalogen oder technischen Unterlagen der Verkäuferin stellt kein Angebot dar und daher können diese ohne vorherige Ankündigung seitens der Verkäuferin geändert werden. Maße, Abmessungen, Gewichte, Leistungsdaten und alle sonstigen Angaben in den Katalogen der Verkäuferin oder in den von ihr bereitgestellten technischen Unterlagen sind lediglich Richtwerte und stellen keine Zusage oder Verpflichtung seitens der Verkäuferin dar. Die Leistungsdaten der Produkte (wie Leistung, Wirkungsgrad, Drehmoment usw.) unterliegen den Toleranzen, die in den geltenden internationalen Branchennormen (insbesondere der Norm CEI EN 60034-1) vorgesehen sind, die der Käufer kennt und akzeptiert.
2. ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN
2.1 Die kommerziellen Angebote der Verkäuferin an den Käufer sind 30 (dreißig) Tage ab dem Versanddatum gültig, sofern im Angebot selbst nichts anderes angegeben ist, nach Ablauf dieser Frist sind sie für SOGA nicht mehr bindend.
2.2 Bestellungen müssen vom Käufer schriftlich übermittelt werden. Bestellungen sind an SOGA zu richten, wobei die Konfiguration der Produkte (Produktcode, Modell, Leistung, Polzahl, Spannung, Bauform, Schaltschränke und mitgeliefertes Zubehör der Maschine sowie etwaige Sonderausstattungen) sowie die Eigenschaften der Ersatzteile klar und vollständig anzugeben sind.
2.3 Sobald SOGA eine schriftliche Auftragsbestätigung ausgestellt und diese per E-Mail an den Kunden gesendet hat, werden die Bestellungen verbindlich und die vorliegenden Lieferbedingungen gelten als verbindlich und automatisch angenommen. Der Käufer verpflichtet sich, die erhaltene Auftragsbestätigung (Maschineneigenschaften und Geschäftsbedingungen) zu prüfen, um eventuelle Unstimmigkeiten innerhalb von 2 (zwei) Tagen nach Erhalt derselben unserer Vertriebsabteilung mitzuteilen. Erfolgt innerhalb von 2 Tagen keine Beanstandung, gilt die Bestellung hinsichtlich der technischen Konfiguration und der Preise als endgültig, während Mängel am Produkt weiterhin durch Art. 9. geregelt werden.
2.4 Die Verkäuferin behält sich auch nach Eingang der Bestellung vor, – auch zu Verbesserungszwecken – konstruktive Änderungen an den Produkten vorzunehmen (die keinen Einfluss auf die Art des bestellten Produkts haben), ohne dass der Käufer daraus Ansprüche geltend machen kann.
3. PREISE UND RABATTE
3.1 Die Preise der Produkte sowie die Rückgabebedingungen entsprechen den im Angebot angegebenen oder, sofern dort keine spezifischen Angaben enthalten sind, den Preisen der zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung gültigen SOGA-Preisliste. Diese Bedingungen bedürfen der Bestätigung durch SOGA nach Eingang der Bestellung. SOGA behält sich das Recht vor, die Preise auch nach Eingang der Bestellung zu ändern, sofern folgende Umstände eintreten: (i) Änderungen der technischen Anforderungen; (ii) Steigerungen der Rohstoff-, Produktions- oder Transportkosten um mehr als 5 % gegenüber den im Angebot angegebenen Werten; (iii) Fälle höherer Gewalt oder unvorhersehbare Ereignisse.
3.2 Der Mindestrechnungsbetrag pro Einzelbestellung beträgt 150,00 € (einhundertfünfzig/00) netto ohne Mehrwertsteuer, sowohl für Fertigprodukte als auch für Ersatzteile. Rundungen, Verrechnungen oder willkürliche Preisabzüge sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von SOGA zulässig.
3.3 Die Listenpreise verstehen sich ohne Mehrwertsteuer und ohne sonstige Steuern oder Abgaben. Die Standardrabatte werden gemäß den für den Kunden geltenden Geschäftsbedingungen gewährt. Etwaige Sonder-Nettopreise oder zusätzliche Rabatte sind nur wirksam, wenn sie von SOGA schriftlich bestätigt wurden. SOGA behält sich das Recht vor, die Preislisten jederzeit mit sofortiger Wirkung für neue Bestellungen zu aktualisieren.
3.4 Sofern in der Bestellung nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich die Preise zuzüglich Transportkosten, sowie Kosten für Abnahme und Sonderverpackung.
4. LIEFERTERMIN
4.1 Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferfristen werden in Werktagen berechnet und sind nicht verbindlich, sondern dienen lediglich als Richtwerte.
4.2 Sollte die Verkäuferin daran gehindert sein, die Lieferfristen einzuhalten, beispielsweise aufgrund von Verzögerungen oder Ausfällen bei ihren Lieferanten, Unterbrechungen oder Aussetzungen von Transporten oder Energieversorgungen, Nichtverfügbarkeit oder Knappheit von Rohstoffen, Streiks oder Arbeitskämpfen, Bränden, Überschwemmungen, Kriege, Terrorakte, Embargos oder Beschränkungen, extreme Wetter- oder Verkehrsbedingungen, vorübergehende Straßensperrungen, Epidemien, Pandemien, Gesetze, Verordnungen oder andere geltende oder auf italienischem Staatsgebiet auferlegte Vorschriften sowie aufgrund jedes anderen unvorhersehbaren Ereignisses außerhalb ihrer zumutbaren Kontrolle, das die normale Ausführung der Bestellung verhindert (im Folgenden auch „höhere Gewalt“), wird der Verlauf der Fristen ab dem Tag der Mitteilung des Hindernisses an den Käufer ausgesetzt. Sind seit dem Eintritt dieses Hindernisses 60 (sechzig) Tage vergangen, ohne dass dieses Hindernis beseitigt wurde, kann jede der Parteien den Vertrag durch einfache schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, und keine der Parteien hat gegenüber der anderen Partei mehr Ansprüche. In jedem Fall kann die Verkäuferin nicht als vertragsbrüchig oder gegenüber dem Käufer haftbar angesehen werden, wenn die Nichteinhaltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder etwaige Verzögerungen bei deren Erfüllung auf Ereignisse zurückzuführen sind, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle der Verkäuferin liegen, wie beispielsweise die oben genannten Fälle.
4.3 Verweigert der Käufer die Annahme der Lieferung der gesamten oder auch nur eines Teils der Produkte am Bestimmungsort, kann die Verkäuferin nach eigenem, unanfechtbarem Ermessen die Erfüllung des Kaufvertrags verlangen oder dessen vollständige oder teilweise Auflösung erklären. Jegliche Haftung der Verkäuferin für Risiken und Kosten, die sich in irgendeiner Weise aus der Lagerung der Produkte ergeben oder damit zusammenhängen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
5. VERPACKUNG
Die Preise beinhalten eine von SOGA für ihre Produkte und Ersatzteile bereitgestellte Standardverpackung, deren Abmessungen und Gewicht im Voraus von SOGA festgelegt wurden. Alle Paletten und Kisten des Verkäufers werden begast.
Vom Kunden gewünschte, vom Standard abweichende Verpackungsarten werden dem Käufer separat in Rechnung gestellt; in jedem Fall haftet der Verkäufer nicht für Schäden, die auf vom Kunden ausdrücklich gewünschte und vom Verkäufer selbst als technisch unzureichend erachtete Verpackungen zurückzuführen sind.
6. LIEFERBEDINGUNGEN
6.1 Die Ware wird an den Kunden auf der Grundlage der Incoterms® 2020 versandt, die zwischen SOGA und dem Kunden im Rahmen des kommerziellen Angebots vereinbart wurden, oder auf der Grundlage der für den Käufer geltenden Geschäftsbedingungen. Abweichende oder spezielle Lieferbedingungen müssen stets im Voraus vereinbart oder genehmigt werden. Etwaige Schäden, Fehlmengen oder Manipulationen an der erhaltenen Ware müssen vom Empfänger unverzüglich direkt dem Spediteur (bei Versand mit FCA-Lieferung) oder direkt an SOGA (bei Versand auf Kosten der Verkäuferin) gemeldet werden. Sollten bei Erhalt der Ware Verwechslungen oder Abweichungen zwischen den bestellten und den erhaltenen Modellen und/oder Mengen auftreten, bitten wir Sie, uns schriftlich zu kontaktieren:
sales.soga@sogaenergyteam.com (Produkte von Soga und Sogaenergies)
sales.sincro@sogaenergyteam.com (Produkte von Sincro und Agrowatt).
6.2 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, geht die Gefahr des Verlusts oder der Beschädigung der Produkte in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Ware an den ersten Spediteur übergeben wird.
7. ZAHLUNG
7.1 Die Zahlungsbedingungen sind in der Auftragsbestätigung angegeben, sofern die Verkäuferin nichts anderes mitteilt. Die Zahlungsfristen beginnen mit dem Rechnungsdatum. Etwaige Vorauszahlungen sind in der Auftragsbestätigung angegeben und sind in jedem Fall unverzinslich; die entsprechende Zahlung kann direkt an die Verkäuferin per Banküberweisung erfolgen. Die Zahlung an SOGA S.p.A. darf ausschließlich von der in der Rechnung angegebenen juristischen Person geleistet werden, sofern nicht spätestens vor der Annahme der Bestellung eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. SOGA hat das einseitige und unanfechtbare Recht, nach eigenem Ermessen jede Zahlung von Dritten abzulehnen, die nicht der Käufer sind und/oder nicht zuvor gemäß dieser Klausel autorisiert wurden.
7.2 Unabhängig von den Bestimmungen in der Bestellung/Auftragsbestätigung gilt die Zahlung in jedem Fall bei Eingang am Sitz der Verkäuferin als erfolgt. Die Ausstellung von Wechseln oder Schecks gilt nicht als Zahlung und führt auch nicht zu einer Novation der ursprünglichen Verpflichtung. Die Kosten für die Wechsel sowie die damit verbundenen Bankgebühren gehen in jedem Fall zu Lasten des Käufers.
7.3 Zahlungsverzögerungen sind nicht zulässig. Bei vollständigem oder teilweisem Zahlungsverzug hat der Käufer auf den ausstehenden Betrag Zinsen gemäß Gesetzesdekret 231/2002 innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Fristen zu zahlen, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf, sowie die Erstattung der Kosten, die für die Eintreibung der nicht fristgerecht gezahlten Beträge entstanden sind, unbeschadet des Rechts der Verkäuferin, die Bestellung für aufgelöst zu erklären. Die Nichtzahlung auch nur einer einzigen Rate führt automatisch zum Verlust des Zahlungsaufschubs, unbeschadet des Rechts der Verkäuferin, den Auftrag zu kündigen. In diesem Fall verbleiben die vom Käufer gegebenenfalls geleisteten Raten als Entschädigung bei der Verkäuferin, unbeschadet des Anspruchs auf Ersatz des höheren Schadens. In Fällen, in denen zwischen den Parteien eine Vorauszahlung vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung der Produkte ausschließlich nach Eingang dieser Zahlung.
7.4 Unbeschadet des Vorstehenden hat SOGA gemäß den Bestimmungen von Art. 1460 des italienischen Zivilgesetzbuchs hat SOGA das Recht, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen (einschließlich der Produktion, der Lieferung laufender Aufträge oder des technischen Supports) auszusetzen, falls der Kunde mit den Zahlungen für eine Lieferung, auch für eine andere als die laufende, im Rückstand ist. Jegliche Haftung der Verkäuferin für Schäden oder nachteilige Folgen, die sich aus der Aussetzung der Lieferungen ergeben, ist ausgeschlossen.
7.5 Der Käufer darf unter keinen Umständen Zahlungen aussetzen oder verzögern, auch nicht im Falle von Beanstandungen, Reklamationen und/oder einer verzögerten Installation oder Montage der Produkte. Dem gewerblichen Käufer ist es untersagt, der Verkäuferin Forderungen zur Aufrechnung entgegenzuhalten.
7.6 Die Verkäuferin ist berechtigt, die Zahlungsbedingungen sowohl für bereits bei der Verkäuferin eingegangene Bestellungen als auch für zukünftige Bestellungen durch einfache Mitteilung an den Käufer zu ändern, falls der Käufer gegen die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Bestimmungen verstößt und/oder Situationen eintreten, Tatsachen oder Handlungen eintreten, die auf eine eingetretene oder vorhersehbare Unfähigkeit des Käufers hindeuten, die ordnungsgemäße Erfüllung seiner Verpflichtungen sicherzustellen (wie beispielsweise in Fällen von ausbleibenden oder verspäteten Zahlungen, auch gegenüber Mitarbeitern, Sozialversicherungsträgern, dem Finanzamt, Lieferanten oder Banken, Wechselproteste, Zwangsvollstreckungen in bewegliches und/oder unbewegliches Vermögen, Entzug von Lizenzen oder Genehmigungen, vorbereitende und/oder erste Schritte eines freiwilligen Liquidationsverfahrens, eines Antrags auf einen Vergleich im Rahmen eines Insolvenzverfahrens oder eines außergerichtlichen Vergleichs oder einer kontrollierten oder gerichtlichen Verwaltung, Konkurs usw.).
7.7 Der Käufer hat SOGA S.p.A. bei Vertragsabschluss seine PEC-Adresse oder den für die elektronische Rechnungsstellung erforderlichen Akkreditierungscode, sofern zutreffend, oder die für die grenzüberschreitende Rechnungsstellung erforderlichen Daten mitzuteilen.
8. EIGENTUMSVORBEHALT UND ABTRETUNG VON FORDERUNGEN
8.1 Die verkauften Produkte bleiben bis zur vollständigen und uneingeschränkten Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer Eigentum der Verkäuferin. Der Käufer ist nur im Rahmen seiner gewöhnlichen Geschäftstätigkeit berechtigt, die gelieferten Produkte weiterzuverkaufen oder weiterzuveräußern. Der Käufer verpflichtet sich, der Verkäuferin rechtzeitig jede Pfändung, Beschlagnahme oder sonstige von einem Dritten beantragte Maßnahme in Bezug auf Waren mitzuteilen, die der Käufer von der Verkäuferin erworben hat und die vom Käufer noch nicht vollständig bezahlt wurden. Im Falle eines Insolvenzverfahrens verpflichtet sich der Käufer, der Verkäuferin zu gestatten, ohne vorherige Ankündigung wieder in den Besitz ihrer Produkte zu gelangen, und verpflichtet sich, der Verkäuferin den Zugang zu seinen Räumlichkeiten zu gewähren, wobei die mit der Rücknahme der Produkte verbundenen Kosten zu Lasten des Käufers gehen. Der Käufer hat jegliche Handlungen oder Verhaltensweisen zu unterlassen, die die Verkäuferin daran hindern könnten, die Produkte zu identifizieren, die aufgrund dieses Eigentumsvorbehalts Eigentum der Verkäuferin sind, und hat alle erforderlichen Versicherungen abzuschließen, um die Verkäuferin von etwaigen Schäden an den Produkten und/oder gegenüber Dritten schadlos zu halten.
9. ANNAHME
9.1 Der Käufer hat die Produkte unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt und Aufmerksamkeit bei Erhalt an seinem Sitz und/oder in jedem Fall bei der Abholung zu prüfen und der Verkäuferin unverzüglich etwaige festgestellte Mängel, Mängel oder festgestellte Nichtkonformitäten unverzüglich der Verkäuferin zu melden, mit Ausnahme von Fehlmengen, Modellabweichungen sowie Unregelmäßigkeiten bei Verpackungen und Bündeln, die im Rahmen der üblichen Toleranzen zum Zeitpunkt und am Ort der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer liegen.
9.2 Die Meldung etwaiger Fehlmengen, offensichtlicher Mängel oder Nichtkonformitäten, die bei Anwendung der in Punkt 9.1 genannten Sorgfalt feststellbar sind, muss schriftlich spätestens innerhalb von 8 (acht) Tagen nach Erhalt/Abholung der Produkte erfolgen. Nach Ablauf dieser Frist gelten die Produkte als vorbehaltlos in ihrem aktuellen Zustand angenommen, und der Käufer kann keine Einwände hinsichtlich Mängeln erheben, die zum Zeitpunkt der Lieferung hätten festgestellt werden können, um die Zahlung zu vermeiden oder zu verzögern.
9.3 Ist eine Abnahme der Produkte am Sitz der Verkäuferin unter Anwesenheit des Käufers vereinbart, muss dieser zum mitgeteilten Termin erscheinen. Andernfalls wird die Abnahme dennoch durchgeführt, und auf der Grundlage der von der Verkäuferin erstellten Prüfberichte gilt das Produkt in jeder Hinsicht als angenommen oder abgelehnt, ohne dass der Käufer das Recht hat, eine Wiederholung der Abnahme zu verlangen.
10. RÜCKSENDUNG DER WAREN ZUR REPARATUR
Die Rücksendung der Waren erfolgt ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Kunden, unabhängig davon, ob eine Garantiereparatur gewährt wird. Die zurückgesandten Produkte müssen in gutem Zustand, d. h. ordentlich und sauber, an SOGA geliefert werden. Das Material muss in einer geeigneten Verpackung zurückgesandt werden, um das Produkt während des Transports vor Stößen zu schützen. Beim Seetransport wird zudem empfohlen, das Produkt mit geeigneten, von den Spediteuren empfohlenen Verpackungsmaterialien (z. B. Barrierebeutel, hygroskopische Salze…) vor Feuchtigkeit und salzhaltiger Luft zu schützen.
11. KUNDENDIENST
Der SOGA-Kundendienst bietet umfassende technische Beratung. Für Anfragen im Rahmen der Garantieleistungen halten Sie bitte die Identifikationsdaten der Maschine, deren Seriennummer und die auf dem Aufkleber angegebene Produktionsauftragsnummer bereit. Die Liste der autorisierten Kundendienstzentren finden Sie auf der Website www.sogaenergyteam.com. Bei Störungen oder Funktionsstörungen der SOGA-Produkte wird der Kunde gebeten, sich telefonisch an den Kundendienst unter +39 0444 747700 (SOGA- und Sogaenergies-Produkte) oder unter +39 0445 450500 (Sincro- und Agrowatt-Produkte) zu wenden. Sollte nach dieser Kontaktaufnahme eine Rücksendung des Produkts erforderlich sein, teilt der SOGA-Kundendienst dem Kunden eine „RMA-Nummer“ (Rientro Materiale Autorizzato) mit, die auf den Begleitpapieren der Sendung anzugeben ist. Produkte, die ohne Einhaltung dieses Verfahrens zurückgesandt werden, werden vom Wareneingang an den Absender zurückgeschickt. Vor der Durchführung von Reparaturen wird in jedem Fall ein Kostenvoranschlag unterbreitet und die Genehmigung des Kunden abgewartet.
12. GARANTIE
12.1 Die Verkäuferin garantiert, dass die Produkte frei von Herstellungs- oder Materialmängeln im Sinne der §§ 1490 ff. des italienischen Zivilgesetzbuchs sind, und zwar innerhalb der nachstehend festgelegten Grenzen und Bedingungen. Für Generatoren und Motoren gilt eine Garantie von 18 (achtzehn) Monaten ab Rechnungsdatum oder von 12 (zwölf) Monaten ab dem Datum der ersten Inbetriebnahme, je nachdem, welcher der beiden Zeiträume zuerst abläuft; für Agrowatt-Generatoren gilt eine Garantie von 24 (vierundzwanzig) Monaten ab Rechnungsdatum.
12.2 Unbeschadet der Bestimmungen in Art. 9 bezüglich offensichtlicher Mängel muss der Käufer etwaige versteckte Mängel (die zum Zeitpunkt der Lieferung nicht erkennbar waren) spätestens innerhalb von 8 (acht) Tagen nach ihrer Entdeckung und in jedem Fall innerhalb der in Art. 12.1 genannten Garantiefrist schriftlich melden, andernfalls erlischt der Anspruch.
12.3 Diese Garantie gilt ausschließlich gegenüber dem Käufer, der die Produkte direkt von der Verkäuferin erworben hat. Die Verkäuferin gewährt keine direkte Garantie gegenüber Dritten oder Unterkäufern, auch wenn diese im Besitz der Produkte sind; für diese bleibt der Käufer allein verantwortlich für etwaige Gewährleistungsverpflichtungen.
12.4 Die Verkäuferin wird nach Überprüfung des Vorliegens des Mangels und der Gültigkeit der Garantie nach eigenem Ermessen und kostenlos:
- a) die erforderlichen Ersatzteile liefern;
- b) die Reparatur direkt oder durch autorisierte Werkstätten durchführen lassen;
- c) das Produkt ersetzen oder den Kaufpreis erstatten. Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass alle Transportkosten im Zusammenhang mit den Produkten oder den defekten Komponenten sowie den ausgetauschten Teilen vollständig und ausschließlich zu Lasten des Käufers gehen. Die Reparatur oder der Austausch führen zu keiner Verlängerung oder Erneuerung der ursprünglichen Garantiefrist.
12.5 Die Garantie gilt nicht und erlischt, wenn die Mängel auf folgende Ursachen zurückzuführen sind: unsachgemäße Handhabung, unsachgemäße Nutzung oder Nutzung über die Nennleistungsgrenzen hinaus, fehlerhafte Installation, Manipulation. Die Garantie erlischt ebenfalls, wenn das Produkt verändert oder zerlegt wurde oder wenn die Typenschildangaben verändert oder entfernt wurden. Die Verkäuferin behält sich das Recht vor, zurückgesandte Produkte zu prüfen und dem Käufer alle entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen, falls keine Mängel festgestellt werden oder die Reklamation unbegründet ist.
12.6 Die Gesamthaftung der Verkäuferin für Schäden, die sich aus der Erfüllung oder Nichterfüllung des Vertrags ergeben, einschließlich Schäden aufgrund von Produktmängeln, darf in keinem Fall den Nettoverkaufspreis des konkreten Produkts übersteigen, das den Schaden verursacht hat. Jegliche Haftung für indirekte oder Folgeschäden, wie beispielsweise: entgangener Gewinn, entgangene Einnahmen, Produktionsausfall, Rückrufkosten oder Reputationsschäden, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
12.7 Die Verkäuferin übernimmt keine Haftung für die ordnungsgemäße Funktion der Produkte, wenn diese mit Komponenten von Drittanbietern oder in komplexen Systemen integriert oder montiert werden, die nicht von der Verkäuferin selbst entwickelt wurden. Die ordnungsgemäße Installation, Montage und mechanische Ausrichtung der Produkte liegen ausschließlich in der Verantwortung des Käufers.
12.8 Die Verwendung der Produkte muss unter Beachtung der technischen Handbücher erfolgen, die von der Verkäuferin zum Zeitpunkt des Verkaufs bereitgestellt wurden und in aktueller Fassung auf der Website https://www.sogaenergyteam.com/manuals/ verfügbar sind. Die Verkäuferin lehnt jegliche Haftung für Mängel, Schäden oder Funktionsstörungen ab, die sich aus der Nichtbeachtung der in den vorgenannten Handbüchern enthaltenen Anweisungen, Installations-, Wartungs- und Gebrauchsvorschriften oder aus der nicht bestimmungsgemäßen Verwendung der Produkte bzw. deren Verwendung durch unqualifiziertes Personal ergeben; in solchen Fällen erlischt die Gewährleistung automatisch gemäß Art. 12.5. Sollten bei unsachgemäßer oder nicht den technischen Handbüchern entsprechender Nutzung Schäden an Dritten entstehen, hält der Käufer die Verkäuferin vollständig schadlos und frei von jeglichen Ansprüchen, Klagen, Schadensersatzforderungen oder Kosten (einschließlich Anwaltskosten), die von Dritten geltend gemacht werden könnten, und übernimmt in diesem Fall die alleinige Haftung für die verursachten Schäden.
13. ABTRETUNGSVERBOT
Dem Käufer ist es untersagt, den Kaufvertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Verkäuferin zu übertragen oder abzutreten. Bei Verstößen kann der Vertrag von der Verkäuferin von Rechts wegen gekündigt werden, unbeschadet des Anspruchs auf Schadensersatz.
14. GEISTIGES EIGENTUM UND NUTZUNG DER MARKEN
14.1 Der Käufer erkennt an, dass die Verkäuferin die alleinige Inhaberin der Marken SOGA®, SINCRO®, AGROWATT®, SOGAENERGIES (nachfolgend die „Marken“) sowie aller geistigen und gewerblichen Eigentumsrechte ist, die in den Produkten verwendet oder integriert sind, einschließlich der technischen Dokumentation und der Benutzerhandbücher. Durch den Verkauf der Produkte werden dem Käufer keinerlei Rechte an den Marken oder am geistigen Eigentum der Verkäuferin übertragen.
14.2 Die Nutzung der Marken und der dazugehörigen Logos ist ausschließlich den Kunden und Geschäftspartnern der Verkäuferin gestattet, und zwar ausschließlich zum Zweck der Werbung für die Originalprodukte von Soga S.p.A. und in jedem Fall nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die Verkäuferin. Dem Käufer ist es ausdrücklich untersagt, ohne vorherige schriftliche Genehmigung Domains, Websites oder Social-Media-Konten zu registrieren, die die Marken der Verkäuferin enthalten; in jedem Fall behält sich die Verkäuferin das Recht vor, deren Übertragung oder Registrierung auf ihren eigenen Namen zu verlangen.
14.3 Dem Käufer ist es ausdrücklich untersagt, die Marken, Etiketten, Typenschilder oder andere Kennzeichen, die an den Produkten angebracht sind, zu entfernen, zu löschen, zu verändern oder zu manipulieren sowie neue Marken oder Etiketten jeglicher Art anzubringen (Verbot des Rebrandings). Das Produkt muss in seiner ursprünglichen Konfiguration weiterverkauft werden.
14.4 Die missbräuchliche Verwendung der Marken ist strengstens untersagt, insbesondere deren Nutzung, um Vorteile bei der Werbung für Konkurrenzprodukte zu erlangen oder Verwirrung auf dem Markt zu stiften. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen sowie die Nutzung der Marken nach Beendigung der Geschäftsbeziehung aus welchem Grund auch immer führt zum sofortigen Widerruf aller Genehmigungen und zur Einleitung rechtlicher Schritte auf Schadenersatz.
14.5 Bei Beendigung des Verkaufs der Produkte hat der Käufer unverzüglich alle innerhalb oder außerhalb seiner Verkaufsstellen vorhandenen Reproduktionen der Marken zu entfernen sowie jegliche Nutzung der Marken auf Werbematerialien, in Katalogen und auf digitalen Plattformen einzustellen.
15. EXPORTKONTROLLE
15.1 Der Käufer erkennt an, dass die Produkte Exportkontrollgesetzen und Wirtschaftssanktionen (der EU, der USA und anderer Behörden) unterliegen können. Der Käufer sichert Folgendes zu:
- Verbotene Bestimmungsorte: Der Käufer wird die Produkte weder direkt noch indirekt in Länder exportieren oder transferieren, die Beschränkungen unterliegen (z. B. Kuba, Iran, Nordkorea, Syrien, besetzte Gebiete der Ukraine wie die Krim, Luhansk, Donezk).
- Ausgeschlossene Parteien: Er wird die Produkte nicht an Personen oder Organisationen liefern, die auf schwarzen Listen stehen (z. B. SDN-Liste der OFAC, Konsolidierte Liste der EU).
- Endnutzerprüfung: Er wird angemessene Überprüfungen seiner Kunden durchführen, um unbefugte Transaktionen zu verhindern.
- Informationspflicht: Er wird der Verkäuferin auf Anfrage alle Details zu den getätigten Exporten (Empfänger, Wert, Menge) zu Compliance-Zwecken zur Verfügung stellen.
15.2 Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (insbesondere Art. 12g) ist es dem Käufer strengstens untersagt, die von SOGA gelieferten Produkte direkt oder indirekt nach Russland und Weißrussland zu verkaufen, zu exportieren oder zu reexportieren oder für die Verwendung in diesen Ländern zu bestimmen.
15.3 Im Falle eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht oder gegen Gesetze zur Handelskontrolle und zu Wirtschaftssanktionen ist die Verkäuferin berechtigt, den Vertrag gemäß Art. 1456 des italienischen Zivilgesetzbuchs mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Der Käufer hält die Verkäuferin schadlos gegenüber jeglichen Schäden, Bußgeldern oder Sanktionen, die von den Behörden aufgrund eines Verstoßes gegen diese Verpflichtungen verhängt werden.
16. ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND
16.1 Für die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die Bestellungen und generell für die zwischen dem Käufer und der Verkäuferin geschlossenen Kaufverträge gilt ausschließlich italienisches Recht.
16.2 Für alle etwaigen Streitigkeiten zwischen dem Käufer und der Verkäuferin im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Bestellungen und den abgeschlossenen Kaufverträgen wird die ausschließliche Zuständigkeit des Gerichts von Vicenza vereinbart, unter Ausschluss jedes anderen konkurrierenden oder fakultativen Gerichts.
17. GÜLTIGKEIT
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise für nichtig, ungültig oder unwirksam erklärt werden, so hat dies keinerlei Auswirkungen auf die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer Gesamtheit.
18. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
18.1 Der Umstand, dass die Verkäuferin die ihr durch eine oder mehrere Klauseln dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustehenden Rechte zu irgendeinem Zeitpunkt nicht geltend macht, darf weder als Verzicht auf diese Rechte ausgelegt werden noch darf er sie daran hindern, später deren pünktliche und strikte Einhaltung einzufordern. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln – sofern nicht durch abweichende Bestimmungen in der jeweiligen Bestellung oder in einem anderen, gegebenenfalls von den Parteien unterzeichneten Dokument davon abgewichen wird – alle vom Käufer bei der Verkäuferin in Auftrag gegebenen Lieferungen und haben Vorrang vor etwaigen abweichenden Klauseln, die der Käufer in seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, Auftragsbestätigungen, Rechnungen oder anderen Handelsdokumenten festgelegt hat.
18.2 Jede Mitteilung zwischen den Parteien muss per Einschreiben mit Rückschein oder per zertifizierter E-Mail an die von ihnen mitgeteilte Adresse erfolgen.
19. DATENSCHUTZ
Die Verkäuferin verarbeitet personenbezogene Daten gemäß ihrer Datenschutzerklärung unter dem Link https://www.sogaenergyteam.com/privacy-policy/. Beide Parteien müssen die geltenden Datenschutzgesetze in Bezug auf personenbezogene Daten einhalten, die im Zusammenhang mit den durch diese Vereinbarung geregelten Aktivitäten verarbeitet werden. Die Parteien verpflichten sich, alle angemessenen geschäftlichen und rechtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um personenbezogene Daten vor unberechtigter Weitergabe zu schützen. Wenn der Käufer der Verkäuferin personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, gewährleistet der Käufer, dass er dazu rechtlich berechtigt ist, einschließlich der Benachrichtigung der Personen, deren personenbezogene Daten er der Verkäuferin zur Verfügung stellt.
Gemäß den Artikeln 1341 und 1342 des italienischen Zivilgesetzbuchs erklärt der Käufer, die folgenden Artikel gelesen zu haben und ihnen ausdrücklich zuzustimmen: 1.1 (Technische Toleranzen); 2.3 (Frist für die Beanstandung der Auftragsbestätigung); 2.4 (Produktänderungen); 3.1 (Recht auf Preisänderung und Rückgabebedingungen); 3.2 (Mindestrechnungsbetrag); 4 (Lieferfristen und Aussetzung); 4.3 (Recht auf Rücktritt oder Zwangsvollstreckung bei Verweigerung der Annahme); 6.2 (Gefahrenübergang); 7.3 (Terminverlust); 7.4 (Aussetzung der Erfüllung); 7.5 (Beschränkung der Einreden – Solve et Repete); 7.6 (Einseitige Änderung der Zahlungsbedingungen); 8 (Eigentumsvorbehalt); 9.2 (Fristen für die Geltendmachung von Ansprüchen und stillschweigende Abnahme); 9.3 (Abnahme und Annahme bei Abwesenheit des Käufers); 12 (Garantie); 12.2 (Fristen für die Rüge versteckter Mängel); Art. 12.3 (Haftungsausschluss gegenüber Dritten); 12.5 (Verfall der Gewährleistung bei unsachgemäßer Verwendung); 12.6 (Haftungsbeschränkung); 12.7 (Haftungsausschluss für Einbau und Montage); 12.8 (Technische Handbücher, Gewährleistungsausschluss bei nicht bestimmungsgemäßer Verwendung und Freistellung für Schäden gegenüber Dritten); 13 (Abtretungsverbot); 15.3 (Ausdrückliche Auflösungsklausel); 16 (Anwendbares Recht und ausschließlicher Gerichtsstand); 18.1 (Vorrang der Allgemeinen Lieferbedingungen).
