ALLGEMEINE GESCHAFTSBEDINGUNENGEN

 1. ANGEBOTE

Kommerzielle Angebote sind ab Versanddatum 30 Tage gültig, danach sind sie für SOGA nicht mehr bindend.

2. ANNAHME UND BESTÄTIGUNG VON BESTELLUNGEN

Um die einwandfreie Bestellaufnahme durch die Verkaufsabteilung von SOGA zu erleichtern, empfehlen wir, Bestellungen zu senden, in denen die gewünschte Konfiguration der Produkte so vollständig und klar wie möglich angegeben ist (Modell, Leistung, Konstruktionsform, Paneele, mit der Maschine geliefertes Zubehör), besondere Eigenschaften und Spannungen und die Eigenschaften der Ersatzteile. Sobald die schriftliche Auftragsbestätigung von SOGA ausgestellt und per E-Mail an den Kunden gesendet wurde, werden die Bestellungen verbindlich. Wir empfehlen außerdem, die erhaltene Auftragsbestätigung (Maschineneigenschaften und Geschäftsbedingungen) zu überprüfen, um Unstimmigkeiten innerhalb von 2 Tagen nach Erhalt an unsere Verkaufsabteilung zu übermitteln.

3. PREISE UND RABATTE

Der Mindestbestellwert beträgt € 150,00 netto, sowohl für Fertigprodukte als auch für Ersatzteile. Jegliche Preisabrundungen beziehungsweise Preisreduzierungen sind nur nach vorheriger Genehmigung durch SOGA zulässig. Die angebotenen Preise enthalten keine Mehrwertsteuer. Rabatte werden auf die Listenpreise angewendet, wobei die von SOGA festgelegten Standardkonditionen des Kunden stets berücksichtigt werden. Spezielle Nettopreise, Rabatte und zusätzliche Skonti können nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von SOGA angewendet werden. SOGA behält sich das Recht vor, seine Preislisten jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu aktualisieren.

4. LIEFERDATUM

Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferbedingungen sind als Richtwerte gedacht, da Verzögerungen bei der Lieferung durch SOGA auf folgende Gründe zurückzuführen sein können:
1) Ursachen höherer Gewalt wie Streiks, Brände, Stromausfälle und andere zufällige Ereignisse, die nicht auf den Willen des Unternehmens zurückzuführen sind;
2) Verzögerungen unserer Lieferanten und Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohstoffen;
3) Fehler oder Verzögerungen bei der Meldung durch den Kunden und in der Übermittlung der für die Ausführung der Bestellung erforderlichen Informationen;
4) Nachträgliche Änderungen der Bestellung des Kunden nach Ausstellung der Auftragsbestätigung;
5) Nichterfüllung der Zahlungsbedingungen durch den Kunden oder dessen finanzielles Risiko, welches von SOGA als nicht mehr vertretbar beurteilt wird.
Im Falle einer Verzögerung wird dem Kunden keine Vertragsstrafe gezahlt. Die Ware gilt als geliefert, wenn sie dem Kunden zur Abholung Verfügung gestellt oder dem Frachtführer bzw. dem Spediteur zur Auslieferung übergeben wird.

5. VERPACKUNG

Die Listenpreise beinhalten Standardverpackungen, die SOGA für seine Produkte und Ersatzteile mitliefert, deren Abmessungen und Gewicht von SOGA im Voraus festgelegt wurden. Alle unsere Paletten und Kisten sind begast. Vom Kunden abweichende Verpackungsanforderung, die nicht dem Standard entsprechen, werden in Rechnung gestellt.

6. LIEFERBEDINGUNGEN

Der Versand der Waren an den Kunden erfolgt auf der Grundlage der zwischen SOGA und dem Kunden während der kommerziellen Angebotsphase vereinbarten Incoterms® 2020 oder auf der Grundlage der dem Kunden vorbehaltenen Standard-Geschäftsbedingungen. Abweichende oder spezifische Rücksendungen müssen immer im Voraus vereinbart oder genehmigt werden. Schäden, Mängel oder Manipulationen am erhaltenen Material müssen vom Empfänger unverzüglich direkt beim Spediteur (bei Versand mit FCA-Rücksendung) oder direkt bei SOGA (bei Versand auf unsere Kosten) gemeldet werden. Für den Fall, dass nach Erhalt der Ware ein Austausch oder eine Abweichung zwischen den Modellen und / oder den bestellten und erhaltenen Mengen auftritt, kontaktieren Sie uns bitte schriftlich unter:  sales.soga@sogaenergyteam.com (Produkte von Soga und Sogaenergies) sales.sincro@sogaenergyteam .com (Sincro- und Agrowatt-Produkte).


 7. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Nach Ausstellung der Rechnung muss die Zahlung auf der Grundlage der in der Rechnung selbst festgelegten Zahlungsbedingungen direkt an SOGA erfolgen. Verspätete Zahlungen sind nicht zulässig. Im Falle einer verspäteten oder nicht erfolgten Zahlung behält sich SOGA das Recht vor, die Produktion einzustellen und / oder die Lieferung von Waren zu blockieren, die möglicherweise noch in Ordnung sind, und Zinsen in Höhe von 5% pro Jahr über dem zum Zeitpunkt der Fälligkeit geltenden offiziellen Abzinsungssatzes zu berechnen.

8. KUNDENSERVICE

Der SOGA Kundenservice bietet umfassende technische Beratung. Stellen Sie bei Garantieanfragen sicher, dass Sie die Identifikationsdaten der Maschine, die Seriennummer und die Fertigungsauftragsnummer des Typenschildes vorliegen haben. Die Liste der autorisierten Hilfezentren finden Sie auf der Website www.sogaenergyteam.com. Im Falle von Ausfällen oder Fehlfunktionen von SOGA-Produkten wird der Kunde gebeten, sich unter der Telefonnummer +39 0444 747700 (Produkte von Soga und Sogaenergies) oder +39 0445 450500 (Produkte von Sincro und Agrowatt) an den Kundendienst zu wenden. Wenn nach diesem Kontakt das Produkt zurückgesandt werden muss, stellt der SOGA Kundendienst dem Kunden eine RMA-Nummer (für autorisiertes Rückgabematerial) zur Verfügung, welche auf dem Material beigefügten Dokumenten angegeben werden muss. Produkte, die ohne Durchführung des beschriebenen Verfahrens zurückgesandt wurden, werden vom Annahmelager an den Absender zurückgewiesen. Bevor wir mit den Reparaturarbeiten fortfahren, wird noch ein Kostenvoranschlag übermittelt und die Genehmigung des Kunden eingeholt.

9. RÜCKGABE VON REPARATURWAREN

Die Rücksendung erfolgt ausschließlich auf Kosten und Risiko des Kunden, unabhängig von der Gewährleistung der Garantie. Stellen Sie sicher, dass die Maschinen ordentlich und sauber sind. Es wird empfohlen, das Material in einer geeigneten Verpackung zurückzugeben und das Produkt vor Stößen zu schützen.

10. GARANTIE

SOGA erteilt die Produktgarantie gegen Ausfälle oder Fehlfunktionen, die auf die folgenden Konstruktions- oder Materialfehler zurückzuführen sind: Die Generatoren und Motoren haben eine Garantie von 18 Monaten ab Rechnungsdatum oder 12 Monate ab dem Datum der ersten Inbetriebnahme, je nachdem, welche der beiden zuerst erfolgt; Agrowatt-Generatoren haben ab Rechnungsdatum eine Gewährleistung von 24 Monaten. Es ist zu beachten, dass eine Garantie nur an direkte SOGA-Kunden gerichtet ist. SOGA erkennt die Garantie nicht direkt gegenüber Personen an, die, obwohl sie im Besitz ihrer Produkte sind, diese nicht direkt bei SOGA gekauft haben. Innerhalb der vorgenannten Fristen verpflichtet sich SOGA, kostenlose Ersatzteile der Teile zu liefern, die nach Ansicht von SOGA oder seines Bevollmächtigten Herstellungs- oder Materialfehler aufweisen, oder nach Ansicht von SOGA die Reparatur direkt oder mittels autorisierter Werkstätten ohne Übernahme von Transportkosten. Jede andere Form der Haftung oder Verpflichtung für andere Kosten, Schäden und direkte oder indirekte Verluste, die sich aus der vollständigen oder teilweisen Verwendung oder Nichtverwendbarkeit der Produkte ergeben, ist jedoch ausgeschlossen. Die Reparatur- oder Ersatzlieferung verlängert oder erneuert die Garantiezeit nicht. Die Garantie erlischt: Wenn Probleme oder Ausfälle aufgrund von Unerfahrenheit auftreten, bei Verwendung über die Grenzen der Nennleistung hinaus, wenn das Produkt Änderungen unterzogen wurde oder wenn es zerlegt oder mit geändertem oder manipuliertem Typenschild zurückgesandt werden sollte.

 11. VERWENDUNG VON MARKEN

SOGA ist Inhaber der eingetragenen Marken SOGA®, SINCRO®, AGROWATT® und besitzt daher alle Rechte in Bezug auf jede Art der Nutzung. Nur SOGA-Kunden und Handelspartner dürfen die oben genannten Marken und zugehörigen Logos verwenden, jedoch ausschließlich zur Werbung für die Originalprodukte von Soga SpA, auf die sich die Marken beziehen, und in jedem Fall innerhalb der gesetzlich festgelegten Grenzen und vorbehaltlich der SOGA-Genehmigung. SOGA verbietet die Registrierung von Domains und Websites, die sich auf seine Marken beziehen, ohne vorherige schriftliche Genehmigung und behält sich das Recht vor, diese im eigenen Namen zu registrieren. Die missbräuchliche Verwendung einer der oben genannten eingetragenen Marken und in erster Linie die Verwendung derselben zur Nutzung der Werbung für Wettbewerbsprodukte führt zu schwerwiegenden Schutzmaßnahmen von SOGA.

12. GERICHTSSTAND UND ANWENDBARES RECHT

Die allgemeinen Lieferbedingungen unterliegen italienischem Recht. Streitigkeiten werden vom Richter des Ortes beigelegt, an dem sich der Sitz der Firma SOGA befindet. Die territoriale Zuständigkeit liegt ausschließlich beim Gerichtshof von Vicenza, Italien.